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   SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04   

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https://dejure.org/2008,22732
SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04 (https://dejure.org/2008,22732)
SG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04 (https://dejure.org/2008,22732)
SG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - S 25 KR 1413/04 (https://dejure.org/2008,22732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung von 1 v. H. des Rechnungsbetrages einer Krankenhausrechnung als Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung durch den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen für die Annahme eines Abschlusses von Verträgen zur ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • raheinemann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Offenlegungspflicht von Integrationsverträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 24.01.2007 - L 4 KA 362/06

    Abschluss eines Vertrags zur integrierten Versorgung durch Hausärzte und

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Ein Anspruch der Beklagten auf Einbehalt gem. § 140d SGB V besteht nur, wenn und soweit Verträge nach § 140b SGB V zur integrierten Versorgung gem. § 140a SGB V tatsächlich vorliegen (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 758/06; LSG Thüringen, Urteil vom 24.01.2007 - L 4 KA 362/06; Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2006 - L B 291/05 KA-ER; a. A.: LSG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2004 - L 5 B 105/04 KA-ER).

    Es soll eine Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren stattfinden, zum einen, um eine wirtschaftlichere Versorgung zu ermöglichen, zum anderen aber auch, um für die Versicherten die medizinischen Behandlungsabläufe zu verbessern, Wartezeiten, Doppeluntersuchungen und Behandlungsdiskontinuitäten zu vermeiden (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 24.01.2007 - L 4 KA 362/06 - Rn. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 758/06 - Rn. 125ff auch zur Gesetzesbegründung).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Es müsste ansonsten von den Darlegungen der Behörden ausgehen und könnte allenfalls prüfen, ob die Entscheidungen auf der Grundlage der als zutreffend zu unterstellenden Behauptungen recht-mäßig sind (BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90, Rn 66f -).

    Es liegt auch kein Anwendungsfall für ein Verfahren "in camera" vor (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - BvR 385/90, Rn. 88ff = BVerfGE 101, 106ff).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 758/06

    Voraussetzungen der integrierten Versorgung in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Ein Anspruch der Beklagten auf Einbehalt gem. § 140d SGB V besteht nur, wenn und soweit Verträge nach § 140b SGB V zur integrierten Versorgung gem. § 140a SGB V tatsächlich vorliegen (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 758/06; LSG Thüringen, Urteil vom 24.01.2007 - L 4 KA 362/06; Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2006 - L B 291/05 KA-ER; a. A.: LSG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2004 - L 5 B 105/04 KA-ER).

    Es soll eine Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren stattfinden, zum einen, um eine wirtschaftlichere Versorgung zu ermöglichen, zum anderen aber auch, um für die Versicherten die medizinischen Behandlungsabläufe zu verbessern, Wartezeiten, Doppeluntersuchungen und Behandlungsdiskontinuitäten zu vermeiden (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 24.01.2007 - L 4 KA 362/06 - Rn. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 758/06 - Rn. 125ff auch zur Gesetzesbegründung).

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 8/96

    Nichtbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses - Voraussetzungen des

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Unter dem berechtigten Interesse an der baldigen Feststellung ist jedes nach der Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse zu verstehen, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und die begehrte Feststellung geeignet ist, die Unsicherheit zu beseitigen (BSG, Urteil vom 13.08.1996 - 12 RK 8/96, Rn. 14, m. w. N.).
  • LSG Brandenburg, 01.11.2004 - L 5 B 105/04

    Anspruch eines Arztes auf ungekürzte Zahlung monatlicher Abschläge auf die

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Ein Anspruch der Beklagten auf Einbehalt gem. § 140d SGB V besteht nur, wenn und soweit Verträge nach § 140b SGB V zur integrierten Versorgung gem. § 140a SGB V tatsächlich vorliegen (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.12.2006 - L 5 KA 758/06; LSG Thüringen, Urteil vom 24.01.2007 - L 4 KA 362/06; Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2006 - L B 291/05 KA-ER; a. A.: LSG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2004 - L 5 B 105/04 KA-ER).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 13/07 R

    Gewährung der Akteneinsicht auf Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Dabei ist für die Zwischenfeststellungsklage ein besonderes rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung grundsätzlich nicht erforderlich; dieses Rechtsschutzinteresse wird insoweit ersetzt durch das Tatbestandsmerkmal der Vorgreiflichkeit des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses (vgl. zum ganzen BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 13/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Rn. 15ff m. w. N.).
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Die Prognose ist nur dann fehlerfrei, wenn sie aufgrund der vorhandenen Umstände und Zahlen nachvollziehbar ist, insbesondere nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BSG, Urteil 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R - Rn. 15 m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 11.09.2006 - L 1 B 291/05 KA-ER

    Bestehen eines Vertrages zur integrierten Versorgung bei Operationen an

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Die Beklagte kann sich auch nicht auf den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11.11.2006 (Az.: L 1 B 291/05 KA-ER), in dem es ausführt, dass es sich "bei summarischer Prüfung bei dem BARIOS-Vertrag um einen Vertrag zur integrierten Versorgung handelt", berufen.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R

    Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber

    Auszug aus SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04
    Dies ist vorliegend der Fall, da gem. Ziff. IX Abs. 1 Satz 1 der Pflegesatzvereinbarung die Rechnungen innerhalb von 28 Tagen nach Eingang bei den zuständigen Kostenträgern zu begleichen sind (vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 07.02.2007 - L 1 KR 18/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2014 - L 3 U 196/13

    Anspruch auf Einsicht in Unfallakten; Analoge Anwendung von § 99 Abs. 2 VwGO;

    Dies begründet die überwiegende Auffassung (SG Dresden, Urteil vom 31. Januar 2008 - S 25 KR 1413/04 - juris; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand: April 2014, § 120 Rn 64; Hagenow in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl, § 120 Rn 29; Kolmetz aaO; aA: Keller aaO, Rn 8) zu Recht damit, dass die Voraussetzungen für die Einschränkung der Akteneinsicht nach § 120 Abs. 1 SGG wegen der vergleichbaren Auswirkungen nicht weniger streng sein dürfen als für die Weigerung, die Akten vorzulegen.
  • SG Berlin, 30.10.2008 - S 36 KR 1271/07

    Krankenversicherung - Vertrag zur integrierten Versorgung - Mittel der

    Die Prüfung allein der der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) übermittelten Daten ist hierfür ist nicht geeignet (so auch SG Dresden, Urteil vom 31.01.2008 - S 25 KR 1413/04).

    Unabhängig davon, dass die BQS - Vereinbarung nur die Vertragsparteien - zu denen die Klägerin nicht gehört - bindet, sieht weder diese noch die (zudem erst ab dem 1.4.2007 geltende) Neuregelung des § 140d Abs. 5 SGB V vor, dass bei ordnungsgemäßer BQS -Meldung den von einem Einbehalt nach § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V Betroffenen der Einwand verwehrt ist, dass kein Vertrag zur integrierten Versorgung vorliegt (so zutreffend SG Dresden, Urteil vom 31.1.2008 - S 25 KR 1413/04, zitiert nach juris).

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